Bessere Integration und mehr Fachkräfte

Mit einem Ja zum Bildungsgesetz am 22. September im Kanton Zürich fördern wir die Integration von Geflüchteten und können mehr Fachkräften ausbilden.

Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung des Bildungsgesetzes ab. Diese sieht vor, dass neu auch sogenannte «vorläufig aufgenommene» Ausländer:innen Stipendien beantragen können, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium antreten.

 

Um wen geht es?

Es geht um in die Schweiz geflüchtete Menschen aus Ländern mit allgemeiner Gewalt oder Krieg. So zum Beispiel Menschen aus Afghanistan, wo wegen den Taliban eine Situation allgemeiner Gewalt herrscht. Der Bund prüft, ob eine Rückschaffung in das Heimatland zumutbar ist. Wenn er zum Schluss kommt, dass die Rückkehr zu gefährlich ist, bekommt die Person eine vorläufige Aufnahme. Diese Menschen erhalten für das Leben tiefere Ansätze wie andere Sozialhilfebeziehende. Situationen allgemeiner Gewalt ändern aber nicht von einem Tag auf den anderen. Statistiken belegen, dass 90% aller vorläufig Aufgenommenen für immer in der Schweiz bleiben. Deshalb ist es falsch, wenn man behauptet, diese Menschen seien abgewiesen und müssten die Schweiz verlassen.

Der Bund sieht darum in seinen Gesetzen vor, dass vorläufig Aufgenommene integriert werden müssen. Der Bund setzt den Kantonen Integrationsziele, zum Beispiel, dass zwei Drittel aller 16-25-jährigen vorläufig Aufgenommenen nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren müssen.

 

Worüber stimmen wir ab?

Heute können Personen mit Niederlassungsbewilligung, EU-Bürger:innen und anerkannte Flüchtlinge zu denselben Bedingungen wie Schweizer:innen Stipendien beantragen. Vorläufig Aufgenommene müssen 5 Jahre warten, bis sie Stipendien beantragen dürfen.

Der Kantons- und Regierungsrat sind der Ansicht, dass diese künstliche Wartezeit für Stipendien kontraproduktiv ist. Deshalb sollen vorläufig Aufgenommene zu den gleichen Kriterien stipendienberechtigt werden, wie die meisten übrigen Ausländer:innen mit Bleiberecht. Die Wartezeit von 5 Jahren würde wegfallen – ansonsten müssen sie die genau gleichen Bedingungen erfüllen wie alle anderen.

 

Win-Win-Situation!

Bund, Kantone und Gemeinden geben vor, dass vorläufig Aufgenommene sich rasch integrieren müssen. Sie erhalten jedoch sehr tiefe Ansätze zum Leben (unter dem Minimum der Sozialhilfe!) und stehen so permanent unter Druck ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Viele entscheiden sich deshalb gegen eine Ausbildung und für einen Job im Tieflohnsektor. Dies ist nicht nachhaltig. Mit dem Zugang zu Stipendien werden vorläufig aufgenommene Menschen finanziell unabhängig und haben keine negativen Anreize mehr, um sich gegen eine Berufslehre zu entscheiden.

Das kommt auch unseren Unternehmen zugute. Denn jährlich bleiben rund 10’000 Lehrstellen unbesetzt! Und auch für die Unternehmen ist es besser, wenn ihre Lernende sich auf die Ausbildung konzentrieren können, statt unter permanenten Geldsorgen zu leiden, weil die Asylfürsorge nicht zum Leben reicht.

Ein JA ist eine Win-Win Situation: sowohl volkswirtschaftlich wie auch für die Gemeindefinanzen. Es werden mehr (dringend benötigte) Fachkräfte ausgebildet. Die vom Bund vorgegebenen Integrationsziele können besser erreicht werden. Und vorläufig aufgenommene Menschen können ein Leben in finanzieller Unabhängigkeit führen, was Sozialkosten senkt und den Gemeindehaushalt entlastet.